Die revidierten Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) wurden am Freitag, 23. April 2021 an der Präsidentenkonferenz 1/2021 in Luzern genehmigt. Es stehen bedeutende Änderungen für die verschiedenen Schiessdisziplinen an:
Ringkorn für Sturmgewehr 90
Die neue Visierung wurde durch die SAT bewilligt und ist ab 1. Januar 2022 im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen. Ab dem kommenden Jahr darf bei allen Wettkämpfen ein Ringkorn für das Stgw 90 eingesetzt werden. Das Ringkorn wird von der Firma Grünig + Elmiger AG in Malters entwickelt und vertrieben. Vorerst wird das Stgw 90 mit Ringkorn im Feld E belassen, um Erfahrungswerte sammeln zu können. Eine ggf. spätere Umteilung kann durch die Präsidentenkonferenz (PK) erfolgen.
Karabiner mit Zweibeinstütze oder aufgelegt für alle Alterskategorien
Ab 1. Januar 2022 sind Zweibeinstützen für den Karabiner durch die SAT bewilligt und offiziell zugelassen, unabhängig der Alterskategorie. Das neue Zubehör wird durch die Firma Wyss Waffen in Burgdorf entwickelt und verkauft. Mit dem Karabiner dürfen ab nächstem Jahr zudem alle Alterskategorien aufgelegt schiessen, bis jetzt war dies den Veteranen vorbehalten. Durch diese Änderung wird der Karabiner vom Feld E ins Feld D umgeteilt. Zum Feld D gehört heute bereits das Stgw 57-03.
Neue Alterslimiten für das Auflageschiessen
Ab 1. Oktober 2021 wird das Mindestalter für das Auflageschiessen Gewehr und Pistole 10m von 55 auf 46 Jahre gesenkt. Für die Disziplinen 25 und 50m folgt die Anpassung per 1. Januar 2022.
Freigewehr liegend aufgelegt für Seniorveteranen
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Seniorveteranen mit dem Freigewehr liegend aufgelegt schiessen. Davon ausgenommen sind Meisterschaften sowie Gruppen-, Mannschafts- und Matchmeisterschaften.
Die detaillierten Ausführungen finden Sie ab sofort in den revidierten Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) unter: Reglemente